Sie haben Fragen zu unserem Unternehmen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.
Die Abnahme des bereitgestellten Stromes ist durch einen Stromliefervertrag mit der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) vertraglich vereinbart. Der Staat Österreich sichert durch das derzeit geltende Ökostromgesetz einen fixen Einspeisetarif, somit Ihren jährlichen Ertrag.
Für Reparaturen und Instandhaltung ist Sonnengewinn.at verantwortlich und es fallen für die beteiligten Bürger keine Kosten oder Verpflichtungen an. Zu unserer eigenen Sicherheit haben wir eine 20-jährige Leistungsgarantie vom Modulproduzenten. Weiters ist die gesamte Sonnenstromanlage gegen die Auswirkungen von Umweltkatastrophen (Sturm, Blitzschlag, Hagel, etc.) versichert.
Nein, wir weisen Ihnen kostenlos ein neues Austauschmodul zu.
Es wird keine KEST fällig. Für unselbständige Erwerbstätige kommt ein steuerlicher Veranlagungsfreibetrag von € 730.- jährlich zur Anwendung. Wenn dieser Freibetrag insgesamt überschritten wird, müssen die Erträge versteuert werden. Sonnengewinn.at empfiehlt im Zweifelsfall die Beratung durch Ihren Steuerberater.
Nach Eingang des Betrags auf dem Konto von Sonnengewinn.at gilt der Kauf der Solarmodule als abgeschlossen. Nur Einzahlungen im Zusammenhang mit von uns versandten Sale-and-Lease-Back-Vertragsangeboten können berücksichtigt werden. Ihr Vertragsangebot zusammen mit unserer Zahlungsbestätigung sowie der Modulzuordnung und Ihrem Kontoauszug gelten als Kaufnachweis. Die Berechnung Ihres Mietertrags startet mit dem Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von Sonnengewinn.at.
Nein, die Module können nur an Sonnengewinn.at verkauft werden.
Die Photovoltaikanlagen der Sonnengewinn.at werden über ein Gesamt-Anlagenmonitoring überwacht. Die aktuellen Gesamterträge, sowie der Umweltbeitrag werden Ihnen jährlich in unserem Informationsschreiben zur Bürgerbeteiligung im Jänner übermittelt. Die Einzelleistung Ihrer Module kann nicht abgefragt werden.
Eine vorzeitige Rückgabe Ihrer Module ist kostenlos zum Ende eines jeden Monats ab dem Ablauf des fünften Jahres möglich. Bei einer vorzeiten Rückgabe unter fünf Jahren wird Ihnen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,- verrechnet (Abzug vom Kaufpreis).
Ihr Sonnenertrag wird jährlich im Jänner auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Jede volljährige Privatperson mit aufrechtem Wohnsitz in Österreich.
Gehen Sie auf “Bürgerbeteiligung“. Füllen Sie das Online-Anfrageformular aus und lassen Sie sich für Ihre Modulanzahl und Beteiligung vormerken. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anzahl der Module begrenzt ist. Es können nur so lange neue Module vergeben werden, solange wir PV Anlagenprojekte in Umsetzung haben.
Die Reihenfolge der Zahlungseingänge auf dem Konto von Sonnengewinn.at entscheidet die Zuteilung der Module. Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung von Modulen gibt. Bei Überzeichnung behalten wir uns vor, den einbezahlten Betrag binnen 14 Tagen zurückzuerstatten.
Die Annahme des Angebots von Sonnengewinn.at erfolgt durch Überweisung des Kaufpreises für die im Angebot angeführte Modulanzahl.
Am Ende der Beteiligung wird Ihnen der Kaufpreis Ihrer Module rückerstattet. Der Anlagenbetreiber ist berechtigt, die Module jederzeit zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt jedoch spätestens bis zum Ablauf des 13. Jahres. Die PV Anlagen bleiben natürlich in Betrieb und liefern weiter umweltfreundlichen Sonnenstrom - bevorzugt für den Eigenverbrauch durch den Gebäudeeigentümer.
Gleisdorfer Straße 114
8160 Weiz
AUSTRIA